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Inhaltsverzeichnis

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur digitalen Autobahnvignette in Österreich. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

Kauf und Bestellung

Wo kann ich die digitale Vignette kaufen?

Die digitale Vignette ist ausschließlich über offizielle Kanäle erhältlich: ASFINAG-Webshop, ASFINAG-App, Tankstellen, Tabak-Trafiken, ausgewählte Grenzübergänge sowie ÖAMTC und ARBÖ.

Wie lange dauert die Aktivierung nach dem Online-Kauf?

Nach dem Online-Kauf dauert die Aktivierung mindestens 18 Stunden. An Kaufstellen vor Ort ist die Vignette sofort aktiv.

Kann ich die Vignette für ein ausländisches Kennzeichen kaufen?

Ja, die digitale Vignette kann für jedes Kennzeichen erworben werden, unabhängig vom Herkunftsland.

Kann ich ein zukünftiges Startdatum wählen?

Ja, beim Online-Kauf können Sie ein zukünftiges Startdatum wählen. Die 18-Stunden-Aktivierungszeit gilt ab dem Kaufzeitpunkt.

Gültigkeit und Nutzung

Wie lange gilt die Jahresvignette?

Die Jahresvignette gilt 14 Monate: vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres.

Gilt die Vignette auch für Sondermautstrecken?

Nein. Für Sondermautstrecken wie den Brenner, die Tauernautobahn oder den Arlbergtunnel ist zusätzlich eine Sondermaut zu entrichten.

Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Eine Übertragung auf ein anderes Kennzeichen ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einem Kennzeichenwechsel kann in bestimmten Fällen eine kostenlose Übertragung beantragt werden.

Stornierung und Änderungen

Kann ich die Vignette stornieren?

Eine Stornierung ist innerhalb von 18 Stunden nach dem Kauf möglich, sofern das gewählte Startdatum noch nicht erreicht wurde.

Was passiert, wenn ich das falsche Kennzeichen eingegeben habe?

Wenn Sie ein falsches Kennzeichen eingegeben haben, müssen Sie die Vignette innerhalb von 18 Stunden stornieren und eine neue kaufen.

Kontrolle und Strafen

Wie wird die Vignette kontrolliert?

Die Kontrolle erfolgt vollautomatisch durch stationäre und mobile Kennzeichenerkennungssysteme der ASFINAG.

Was passiert, wenn ich ohne gültige Vignette fahre?

Bei einer Fahrt ohne gültige Vignette wird automatisch eine Ersatzmaut fällig. Diese beträgt für PKW € 120 (Zahlungsaufforderung) oder € 240 (Strafverfügung).

Sonderfälle und Ausnahmen

Bin ich als Motorradfahrer vignettenpflichtig?

Ja, Motorräder sind auf österreichischen Autobahnen vignettenpflichtig. Es gibt jedoch günstigere Sondertarife für Motorräder.

Gilt die Vignettenpflicht auch für Wohnmobile?

Ja, Wohnmobile bis 3,5 Tonnen unterliegen der Vignettenpflicht. Wohnmobile über 3,5 Tonnen müssen die streckenbezogene Maut (GO-Box) nutzen.

Gibt es Ausnahmen für Fahrzeuge mit Behindertenausweis?

Ja, Fahrzeuge mit einem gültigen österreichischen Behindertenausweis (Ausnahme-Pickerl) sind von der Vignettenpflicht befreit.